Allegmeine Geschäftsbedingungen
AGB & Beförderungsbedingungen
AGB
Stand: 03.12.2025
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Turmfalken Ballonfahrten – Felix Dickenberger, Turmstraße 5, 36166 Holzheim / Haunetal (nachfolgend „Anbieter“)
und dem Kunden über die angebotenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter bietet folgende Leistungen an:
- Durchführung von Heißluftballonfahrten gemäß den jeweils gültigen Beförderungsbedingungen sowie den luftrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2018/395 (Part-BOP).
- Verkauf und/oder Vermittlung von Heißluftballonen und ballonspezifischer Ausrüstung, insbesondere von Heißluftballonen des Herstellers Kubicek Balloons.
- Planung, Organisation und Durchführung von Sponsoring-, Werbe- und Präsentationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Heißluftballonen oder Ballonevents.
3 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande durch:
- eine schriftliche oder elektronische Buchungs- oder Auftragsbestätigung oder
- den Erwerb eines Gutscheins.
Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB sowie die Beförderungsbedingungen als verbindlich an.
4 Beförderungsbedingungen – Einbeziehung und Vorrang
Die Beförderungsbedingungen des Anbieters sind Bestandteil des Vertrages.
Sie regeln insbesondere:
- die Voraussetzungen für die Mitnahme von Fahrgästen
- die Durchführung der Ballonfahrt
- sicherheitsrelevante Pflichten und Anweisungen
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den Beförderungsbedingungen haben die Beförderungsbedingungen Vorrang, soweit es die sichere Durchführung der Ballonfahrt betrifft.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Durchführung der Leistung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, sofern der geschuldete Betrag nicht vollständig beglichen wurde.
6 Gutscheine
Gutscheine:
- sind drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig
- sind übertragbar
- können nicht in bar ausgezahlt werden
Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
7 Terminvereinbarung und Durchführung
Die Terminvereinbarung erfolgt individuell zwischen Kunde und Anbieter.
Heißluftballonfahrten sind wetter- und sicherheitsabhängig.
Die endgültige Entscheidung über Durchführung, Verschiebung, Abbruch oder Absage trifft ausschließlich der verantwortliche Ballonpilot.
8 Rücktritt und Stornierung durch den Kunden
Ein Rücktritt ist jederzeit vor Fahrtantritt möglich:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 13–7 Tage vor Termin: 30 % des Fahrpreises
- 6–2 Tage vor Termin: 50 % des Fahrpreises
- unter 48 Stunden, Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen: 100 % des Fahrpreises
Ergänzend gelten die Regelungen zu Nichterscheinen, verspätetem Erscheinen und sicherheitsbedingtem Ausschluss gemäß den Beförderungsbedingungen.
9 Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Leistungen abzubrechen, wenn:
- die Durchführung aus Sicherheits- oder Wettergründen nicht möglich ist
- behördliche Anordnungen entgegenstehen
- der Kunde gegen sicherheitsrelevante Anweisungen verstößt
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
10 Haftung
Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.
Für mitgeführte Gegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Für Leistungen aus dem Verkauf oder der Vermittlung von Heißluftballonen sowie für Sponsoring- und Werbeleistungen haftet der Anbieter ausschließlich im Rahmen der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und der individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.
11 Verkauf und Vermittlung von Heißluftballonen (Kubicek)
(1) Der Anbieter verkauft oder vermittelt Heißluftballone und Zubehör, insbesondere Produkte des Herstellers Kubicek Balloons.
(2) Sofern der Anbieter als Vermittler tätig wird, kommt der Kaufvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten zustande.
(3) Sofern der Anbieter als Verkäufer auftritt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts.
(4) Technische Angaben, Lieferzeiten und Leistungsdaten beruhen auf Herstellerangaben und sind unverbindlich.
(5) Die luftrechtliche Zulassung, Registrierung, Versicherung und der Betrieb des Ballons obliegen dem Käufer, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(6) „Die Gewährleistung erfolgt nach deutschem Recht. Ergänzend gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers Kubicek Balloons.“
12 Sponsoring-, Werbe- und Präsentationsleistungen
(1) Der Anbieter bietet Sponsoring-, Werbe- und Präsentationsleistungen an, insbesondere:
- Ballonbranding
- Logo- und Werbeplatzierungen
- Präsentations- und Promotioneinsätze
- Event- und Marketingmaßnahmen
(2) Art, Umfang, Dauer und Vergütung werden individuell vertraglich vereinbart.
(3) Zeitpunkte und Einsätze können nicht garantiert werden, sofern diese von Wetter, behördlichen Genehmigungen oder betrieblichen Erfordernissen abhängen.
(4) Soweit im Rahmen von Sponsoring- oder Werbeleistungen Ballonfahrten durchgeführt werden, gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen.
13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
14 Bild- und Videoaufnahmen
Während Veranstaltungen können Bild- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Diese dürfen zu eigenen Werbezwecken verwendet werden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Beförderungsbedingungen
1 Geltungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Durchführung von Heißluftballonfahrten zwischen
Turmfalken Ballonfahrten – Felix Dickenberger
Turmstraße 5
36166 Holzheim / Haunetal
(nachfolgend „Betreiber“)
und dem jeweiligen Fahrgast bzw. Auftraggeber.
Die Durchführung der Ballonfahrt erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2018/395 (Balloon Operations, Part-BOP) sowie dem genehmigten Betriebshandbuch des Betreibers.
2 Vertragsabschluss und Vertragspartner
Der Beförderungsvertrag kommt zustande durch:
- eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung des Betreibers oder
- eine Terminvereinbarung im Rahmen der Einlösung eines Gutscheins.
Sind Käufer eines Gutscheins und Fahrgast nicht identisch, wird der Fahrgast mit Bekanntgabe seiner Identität gegenüber dem Betreiber Vertragspartner im Sinne dieser Beförderungsbedingungen.
3 Entscheidungshoheit und Verantwortung
Die endgültige Entscheidung über:
- die Durchführung, Verzögerung, den Abbruch oder die Absage einer Ballonfahrt sowie
- die Mitnahme einzelner Fahrgäste
liegt ausschließlich beim verantwortlichen Ballonpiloten (Pilot-in-Command).
Diese Entscheidung erfolgt stets im Interesse der Sicherheit und unter Berücksichtigung der geltenden luftrechtlichen Vorschriften sowie der Verfahren des Betriebshandbuchs.
4 Voraussetzungen für die Beförderung von Fahrgästen
4.1 Gesundheitliche Eignung
Der Fahrgast ist verpflichtet, den Betreiber oder den verantwortlichen Piloten vor Fahrtantritt über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die einer sicheren Teilnahme an einer Heißluftballonfahrt entgegenstehen könnten.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind insbesondere Personen mit:
- Schwangerschaft
- erheblichen Herz-, Kreislauf- oder Wirbelsäulenerkrankungen
- kürzlich erfolgten Operationen
- eingeschränkter Mobilität, die ein sicheres Ein- oder Aussteigen nicht zulässt
Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme trifft der verantwortliche Pilot.
4.2 Alkohol, Drogen und sonstige Beeinträchtigungen
Fahrgäste, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen bewusstseins- oder reaktionsbeeinträchtigenden Substanzen stehen, werden von der Beförderung ausgeschlossen.
Die Entscheidung hierüber trifft der verantwortliche Pilot.
4.3 Mindestgröße, Gewicht und körperliche Voraussetzungen
Die Mitnahme von Fahrgästen ist abhängig von:
- dem eingesetzten Ballon
- den aktuellen Wetter- und Betriebsbedingungen
- den Anforderungen an Masse- und Schwerpunktlage gemäß Betriebshandbuch
Richtwerte:
- Mindestgröße: ca. 1,30 m
- Maximalgewicht: gemäß den im Betriebshandbuch festgelegten Verfahren
Ab einem Körpergewicht von 130 kg erhebt der Betreiber einen Preisaufschlag in Höhe von 50 % des regulären Ticketpreises, da hierdurch zusätzliche betriebliche und organisatorische Aufwände entstehen können.
Die endgültige Entscheidung über die Mitnahme eines Fahrgastes trifft ausschließlich der verantwortliche Ballonpilot.
5 Sicherheitsunterweisung (Passenger Briefing)
Vor Fahrtantritt erhalten alle Fahrgäste eine mündliche Sicherheitsunterweisung durch den verantwortlichen Piloten oder ein von ihm beauftragtes Crewmitglied.
Diese umfasst insbesondere:
- Verhalten beim Start und bei der Landung
- sichere Position im Korb
- Verhalten während der Fahrt
- Notfallhinweise
Die Teilnahme an der Sicherheitsunterweisung ist verpflichtend.
6 Durchführung der Ballonfahrt
6.1 Wetter- und Sicherheitsabhängigkeit
Heißluftballonfahrten sind vollständig wetter- und sicherheitsabhängig.
Der verantwortliche Pilot entscheidet über Durchführung, Verzögerung, Abbruch oder Absage.
Eine wetter- oder sicherheitsbedingte Absage begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz.
6.2 Dauer
- Reine Fahrzeit: ca. 60–90 Minuten
- Gesamtdauer der Veranstaltung: ca. 3–5 Stunden
Abweichungen sind betriebsbedingt möglich.
Führt eine wetter-, sicherheits- oder betriebsbedingte Situation zu einer verkürzten Fahrtdauer, gilt die Ballonfahrt als vertragsgemäß durchgeführt, sofern die sichere Durchführung gewährleistet war.
7 Pflichten der Fahrgäste
Fahrgäste sind verpflichtet:
- den Anweisungen des Piloten und der Crew jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten
- festes Schuhwerk und wetterangepasste Kleidung zu tragen
- während der Fahrt einen sicheren Stand im Korb einzunehmen
- pünktlich zum vereinbarten Treffpunkt zu erscheinen
Bei Nichterscheinen oder verspätetem Erscheinen aus Gründen, die in der Verantwortung des Fahrgastes liegen, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Eine Mithilfe beim Auf- oder Abrüsten des Ballons erfolgt ausschließlich freiwillig, nur auf ausdrückliche Anweisung und unter Aufsicht der Crew.
Bei sicherheitsrelevantem Fehlverhalten oder Verstößen gegen Anweisungen kann der Fahrgast von der Beförderung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
8 Gepäck, Foto- und Filmgeräte
Die Mitnahme von Gepäck sowie Foto- und Filmgeräten erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrgastes.
Für Beschädigungen oder Verlust übernimmt der Betreiber keine Haftung.
Der Fahrgast ist verpflichtet, mitgeführte Gegenstände so zu sichern, dass keine Gefährdung anderer Personen entsteht.
9 Gutscheine
- Gutscheine sind drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig.
- Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen
- Gutscheine sind übertragbar, sofern die Beförderungsvoraussetzungen erfüllt werden
10 Rücktritt und Stornierung durch den Fahrgast
Ein Rücktritt ist jederzeit vor Fahrtantritt möglich:
- bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
- 13–7 Tage vor Termin: 30 % des Fahrpreises
- 6–2 Tage vor Termin: 50 % des Fahrpreises
- unter 48 Stunden oder Nichterscheinen: 100 % des Fahrpreises
Bei wetter- oder sicherheitsbedingter Absage entstehen dem Fahrgast keine Kosten.
11 Meldung von Schäden und Verletzungen
Schadensfälle oder Verletzungen sind dem verantwortlichen Piloten oder dem Betreiber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Kalendertagen, mitzuteilen.
12 Haftung
Die Haftung des Betreibers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.
13 Versicherung
Für die Durchführung der Ballonfahrten besteht eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gemäß den Vorgaben der VO (EU) 2018/395.
14 Bild- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltung können Bild- und Videoaufnahmen angefertigt werden.
Diese dürfen zu eigenen Werbezwecken verwendet werden, sofern der Fahrgast dem nicht ausdrücklich widerspricht.
15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Betreibers.
16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Betreibers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Turmfalken Ballonfahrten – Felix Dickenberger
Turmstraße 5
36166 Holzheim / Haunetal